Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma ImEx Bautec Limited, Lilienthalstraße 63, 
04420 Markranstädt, Tel. +4(0)34205 998301, Fax +49(0)34205 998306


§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
  
    1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen 
    ImEx Bautec Limited und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 
    gültige Fassung.
  
    2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen (AGB) sind natürliche Personen, mit denen in 
    Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche 
    Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder 
    juristische  Personen, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, mit 
    denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen 
    beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch 
    Unternehmer.
  
    3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei 
    Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Vertragsabschluss

    1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung von Waren im Internet 
    stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden an die ImEx Bautec Limited 
    mit der Bestellung ein auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtetes Angebot zu unterbreiten. Technische 
    sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

    2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. ImEx Bautec 
    Limited wird den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine 
    verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, 
    wenn wir dies ausdrücklich erklären. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung zustande. 
    Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme unsererseits dar. Eine 
    Bestellung kann auch konkludent durch Lieferung der bestellten Ware angenommen werden. Es gilt dann der 
    Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. Bestellbestätigungen gelten nicht als 
    Auftragsbestätigung.

    3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. 
    Erfolgt in dieser Zeit keine Auftragsbestätigung, kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir sind berechtigt, 
    die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen. Wir sind berechtigt, 
    die Bestellung auf eine haushaltsübliche bzw. geschäftsübliche Menge zu begrenzen.

    4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer 
    Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung 
    nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der 
    Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet oder nach 
    Absprache durch äquivalente Ware ersetzt.


§ 3 Eigentumsvorbehalt

    1. Bei Verbrauchern behält sich ImEx Bautec Limited das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung 
    des Kaufpreises vor. 

    2. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller 
    Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders 
    gezeichnete Forderungen geleistet wurden. Für den Fall, dass der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden 
    Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 Prozent übersteigt, sind wir zur Freigabe eines Teils 
    der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet. In diesem Falle ist der Unternehmer 
    verpflichtet, die in seinem Besitz befindliche Ware so zu kennzeichnen, dass erforderlichenfalls eine 
    zweifelsfreie Identifizierung der noch in unserem Eigentum befindlichen Ware möglich ist.

    3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. 
    Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig 
    durchzuführen. Der Käufer hat die ImEx Bautec Limited unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter 
    auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen 
    Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen 
    Anschriftenwechsel hat uns der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten 
    zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen 
    gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit gesetzlich nichts 
    Abweichendes geregelt ist.

    4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom 
    Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer 
    Pflicht nach Ziff. 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten 
    am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

    5. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, dass 
    beide wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache werden, so ist der Kunde verpflichtet uns anteilig 
    im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Sache Miteigentum an der neuen 
    Sache zu verschaffen.


§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzvertrag

    Nachfolgendes Widerrufsrecht gilt für alle Verträge mit Verbrauchern, die ausschließlich unter Verwendung 
    von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurden.
    
    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, 
    Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf  berlassen wird - durch Rücksendung der Sache 
    widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware 
    beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten 
    Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in 
    Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in 
    Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs 
    oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    Firma ImEx Bautec Limited
    Lilienthalstraße 63, 
    D-04420 Markranstädt
    Tel. +49(0)34205 998301, Fax +49(0)034205 998306
    
    Widerrufsfolgen

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugeben und ggf. 
    gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder 
    teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. 
    Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene 
    Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere 
    Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur 
    Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit 
    der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

    Ende der Widerrufsbelehrung


§ 5 Vergütung / Preise

    1. Die Preise sind soweit nichts anderes angegeben Preise in EURO, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen 
    Umsatzsteuer, sowie zuzüglich Versand und Transportkosten und Frachtversicherung bei Paketversand ab Lager. 
    In den jeweiligen Artikelbeschreibungen sowie Angeboten wird der Nettopreis, die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) 
    gesondert sowie der Bruttogesamtpreis (inklusive Mehrwertsteuer) ausgewiesen.

    2. Der Kaufpreis ist sofort bei Lieferung gegen Nachname oder Abholung der Ware zur Zahlung in bar fällig.

    3. Wir sind nach vorherigem fruchtlosen Ablauf einer dem Kunden gesetzten Zahlungsfrist berechtigt, die 
    Ware zurückzunehmen. Wir sind bei Verzug des Kunden berechtigt, die Wegschaffung der Ware zu untersagen, 
    bis der Kaufpreis beglichen ist.

    4. Der angebotene Preis ist bindend. 

    5. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von EUR 5,- 
    zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Dem Besteller 
    bleibt dabei der Nachweis unbenommen, dass ImEx Bautec Limited kein oder ein wesentlich geringerer Schaden 
    entstanden ist.  Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem 
    Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über 
    dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren 
    Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

    6. Der Käufer kann eine Aufrechnung nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten 
    Gegenforderung erklären.

    7. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben 
    Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Gefahrenübergang/Lieferung

    1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der 
    verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei 
    Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit 
    Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der 
    sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe 
    steht es gleich, wenn der Kunde mit der Abnahme in Verzug ist.

    2. Wir verkaufen grundsätzlich nur an Selbstabholer. Sofern hiervon abweichend eine Lieferung gesondert 
    vereinbart wird, hat der Käufer die Kosten der Lieferung (Speditionskosten, Frachtkosten) und einer 
    eventuellen Rücksendung zu tragen, sofern im Einzelfall nichts abweichendes vereinbart wurde. Erfolgt 
    eine Rücksendung durch einen Verbraucher aufgrund der Ausübung seines nach § 4 der AGB bestehenden 
    Widerrufsrechtes, so trägt er die Kosten der Rücksendung nur, wenn der Preis der Sache einen Betrag von 
    40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung 
    oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die 
    gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. 

    3. Sofern mit dem Käufer eine Lieferung der Kaufsache vereinbart wurde, beinhaltet die Vereinbarung eine 
    Lieferung bis zum Betriebsgelände bzw. bis zur genannten Lieferanschrift des Käufers. Der Käufer hat für 
    das Entladen der Kaufsache selbst Sorge zu tragen und die Entladung auf eigene Gefahr und eigene Kosten 
    vorzunehmen. Der Käufer haftet für Verzögerungsschäden die der durch ein nicht unverzüglich nach dem 
    Eintreffen des Spediteurs bzw. Frachtführers durchgeführtes Entladen.


§ 7 Gewährleistung

    1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistung beim Kauf von gebrauchten 
    Waren ist ausgeschlossen. 

    2. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung untersuchen 
    und uns sofort offensichtliche Mängel ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die 
    Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich ab 
    Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche 
    Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des 
    Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

    3. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellgarantien bleiben 
    hiervon unberührt.


§ 8 Haftungsbeschränkungen

    1. Die ImEx Bautec Limited haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen 
    Pflichtverletzung der ImEx Bautec Limited oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.

    Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der 
    Gesundheit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die 
    ImEx Bautec Limited auch wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung, auch der eines 
    Erfüllungsgehilfen, beruhen. 

    Gegenüber Unternehmern ist jegliche Haftung für Schäden, sofern sie nicht auf Grund eines Mangels an der 
    Kaufsache selbst auftreten, ausgeschlossen.
    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder 
    aus Garantie.

    2. Wir haften nur für eigene Inhalte auf der Website unseres Online-Shops. Soweit wir mit Links den Zugang 
    zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. 
    Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf 
    externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.


§ 9 Datenschutz

    Ihre zur Vertragserfüllung notwendigen persönlichen Angaben werden von ImEx Bautec Limited nur zur Erfüllung 
    der vertraglichen Pflichten genutzt und nicht an Dritte weitergeben. Ausgenommen sind Daten für berechtigte 
    Ermittlungsbehörden im Rahmen eines Strafverfahrens.


§ 10 Schlussbestimmungen

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches 
    Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser 
    Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder 
    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

    3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen 
    Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit 
    der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine 
    Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


Markranstädt, den 11.07.2014

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